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Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen

Die Aufgabe eines Wohnsitzes ist in der Regel nicht dem Bürgerbüro als Einwohnermeldestelle anzuzeigen. 

Personen, die aus einer Wohnung ausziehen, müssen sich nur abmelden, wenn sie innerhalb der BRD keinen neuen Wohnsitz aufnehmen. In diesen Fällen ist die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen dem Bürgerbüro zu melden.  

Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.  

Wird eine Nebenwohnung in Rhede aufgegeben, ist dies dem Bürgerbüro der Stadt Rhede oder dem Bürgerbüro der Hauptwohnsitzgemeinde anzuzeigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Abmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen: 

  • Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?

Für die Abmeldung werden keine Gebühren erhoben. 

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz (BMG) 

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