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Anmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen

Bei der Aufnahme eines neuen Wohnsitzes ist jeder Einwohner verpflichtet, den Wechsel dem Bürgerbüro als Einwohnermeldestelle anzuzeigen. 

Personen, die nach Rhede zuziehen, haben sich innerhalb von zwei Wochen für diese Wohnung anzumelden.  

Im Bürgerbüro wird ein amtlicher Meldeschein ausgefüllt, der nur noch unterschrieben werden muss. Meldet sich eine Familie an, reicht es aus, wenn einer der Ehegatten die Anmeldung unterschreibt.  

Der Wohnungsgeber hat den Einzug schriftlich zu bestätigen (siehe Formular Wohnungsgeberbestätigung).  

Die Geburt eines Neugeborenen wird automatisch durch das Geburtsstandesamt übermittelt. Sie sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere als die Wohnung der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.  

(Wird ein Neubau bezogen, ist die Bestellung der Müllgefäße direkt im Bürgerbüro möglich).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Anmeldung des Wohnsitzes benötigen Sie die folgenden Unterlagen: 

  • Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass sämtlicher Familienmitgliedern (sollten keine Dokumente vorhanden sein, ist die Vorlage der Geburtsurkunde bzw. des Familienstammbuches erforderlich)
  • Wohnungsgeberbestätigung
Welche Gebühren fallen an?

Für die Anmeldung des Wohnsitzes ist keine Gebühr zu zahlen.

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz (BMG) 

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