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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Allgemeine Informationen

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann im Bürgerbüro beantragt werden. 

Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird im Bürgerbüro aufgenommen und an das Bundeszentralregister in Bonn weitergeleitet und dort erstellt. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel 14 Tage. Es wird nach Auskünften für Privatpersonen oder für Firmen unterschieden. Sollte der Antrag für eine Firma gestellt werden, ist die genaue Firmierung, die Handelsregister-Nummer und das zuständige Amtsgericht anzugeben. Der Verwendungszweck ist in jedem Fall zu nennen.   

Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerberegister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.

Online-Beantragung Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist die Vorlage des Personalausweises erforderlich. Bei Privatpersonen ist außerdem zu Identitätszwecken der Geburtsname (= Mädchenname) der Mutter anzugeben.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,00 Euro.  

Auf Wunsch kann der Antrag auch per Fax versendet werden (dadurch verkürzt sich die Bearbeitungszeit). Die Gebühr erhöht sich um 2,50 Euro. 

Rechtsgrundlage

Gewerbeordnung

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