Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Die Sterbeurkunde ist beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (zum Beispiel Einsargung, Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung wichtig. Auch für die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen wird eine Sterbeurkunde benötigt. Zuständige Stelle ist das Standesamt der Gemeinde, das den in seinem Bezirk eingetretenen Tod beurkundet hat.
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