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Ausstellung von Sterbeurkunden

Allgemeine Informationen

Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Die Sterbeurkunde ist beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (zum Beispiel Einsargung, Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung wichtig. Auch für die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen wird eine Sterbeurkunde benötigt. Zuständige Stelle ist das Standesamt der Gemeinde, das den in seinem Bezirk eingetretenen Tod beurkundet hat.   

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass (bei persönlichem Erscheinen)
  • Glaubhaftmachung, dass der Antragsteller zum antragsberechtigten Personenkreis gehört oder von einer antragsberechtigten Person bevollmächtigt ist
  • eventuell Vollmacht des Antragsberechtigten und Ausweis des Bevollmächtigten
Rechtsgrundlage

§ 61 Personenstandsgesetz (PStG) 

§ 62 Personenstandsgesetz (PStG) 

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