Inhaltsbereich

Sie sind hier:

Bauleitplanung

Allgemeine Informationen

Das Produkt "Räumliche Planung" verfolgt die nachstehenden Wirkungsziele: 

  • Geordnete städtebauliche Entwicklung
  • Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sparsame Raum- und Bodennutzung
  • Angemessene Berücksichtigung der Belange von älteren und behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern bei städtischen Planungen
  • Stadtentwicklungsplanung unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Interessen
  • Klimagerechte und energiesparende Bauleitplanung unter Abwägung von Funktionalität, Nutzen und Kosten
  • Integration der Ergebnisse der Lärmminderungsplanung in die Bauleitplanung
  • Fomale Rechtssicherheit für Planungen

Zu den wesentlichen Dienstleistungen des Produktes gehören: 

  • Flächennutzungsplan
  • Bebauungspläne (einschließlich Regelungen zu ihrer Sicherung)
  • Sonstige Regelungen zur Bodennutzung (Vorhaben- und Erschließungspläne, städtebauliche Verträge, Satzungen nach §§ 34 und 35 BauGB, Stellplatzsatzungen)
  • Regelungen zur Stadterneuerung und Sanierung
  • Regelungen zu Bodenordnung, Baulandumlegungen
  • Regelungen zur Stellplatzsatzung, Stellplatzablösesatzung
  • Mitwirkung bei der Verkehrsentwicklungsplanung
  • Räumliche Konzepte und Konzepte für raumrelevante Themen (z.B. zur Umsetzung der Ziele des Stadtentwicklungsprogramms in räumliche Planungen, Freiraumkonzepte, Konzepte zur Koordinierung von Fachplanungen, Konzepte als Grundlage für formelle Planungen im Wege von Wettbewerben)
  • Einbringung der städtischen Interessen bei Planungen Dritter (z.B. Gebietsentwicklungsplan, Planfeststellun-gen für das überregionale Straßennetz, Planungen der Nachbarstädte, Flurbereinigungen)
  • Stellungnahmen zu internen Fachplanungen
  • Beratung von Bauherren und Investoren

Bitte besuchen Sie auch die Informationsseiten zur Bauleitplanung im Navigationsbereich "Politik & Stadtentwicklung".

Rechtsgrundlage

Baugesetzbuch 

<zurückSeite drucken