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Bauordnung

Allgemeine Informationen

Die Stadt Rhede reicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben mit der Stellungnahme der Stadt Rhede versehen, zum Landrat Borken als Bauordnungsbehörde weiter.  

Genehmigungsfreie Bauvorlagen können von der Stadt Rhede freigestellt beziehungsweise zurückgewiesen werden. Eine Beteiligung des Landrats Borken ist dann nicht erforderlich. 

Zu den Dienstleistungen des Produktes gehören: 

  • Stellungnahmen zu genehmigungspflichtigen Bauanträgen
  • Freistellung beziehungsweise Zurückweisung von genehmigungsfreien Bauvorlagen
  • Stellungnahmen zu Bauvoranfragen, Vorbescheiden
  • Stellungnahmen zur Teilung von Grundstücken
  • Bescheinigungen über gesetzliche Vorkaufsrechte
  • Stellplatzablöse-Verträge
  • Daten über bauliche Anlagen für steuerliche Zwecke (interne Serviceleistung)
  • Beratung von Bauherren und Investoren

Das bauordnungsrechtliche Verfahren sichert die städtebaulichen Belange bei der Bebauung und Nutzung von Grundstücken. Die Stadt Rhede versucht, eine rechtssichere und zügige Verfahrensabwicklung im Interesse der Bauherren und der Bauwirtschaft zu gewährleisten. Die Bearbeitungszeiten für Bauanträge sollen nicht länger als drei Wochen betragen. 

Rechtsgrundlage

örtliche Bebauungspläne 

Baugesetzbuch  

Landesbauordnung NRW

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