Die Entsorgungsgebühren werden dem jeweiligen Eigentümer über dem Grundbesitzabgabenbescheid berechnet.
Die Gebühren werden für die Entsorgung des Klärschlammes aus einer Kleinkläranlage beziehungsweise einer abflusslosen Grube erhoben.
Gebührensatz 2024:
- Kleinkläranlage: 26,20 Euro je m³
- abflusslose Grube: 13,60 Euro je m³
Gebührensatz 2023:
- Kleinkläranlage: 25,50 Euro je m³
- abflusslose Grube: 12,50 Euro je m³