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EU-Kartenführerschein

Allgemeine Informationen

© BundesdruckereiWer noch im Besitz des alten grauen oder rosafarbenen Führerscheins ist, kann im Bürgerbüro die Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins beantragen. Der Antragsteller muss uns allerdings persönlich im Bürgerbüro besuchen. Die Unterschrift, die nachher im Führerschein steht, ist vorab auf einem besonderen Vordruck zu leisten. Der neue Führerschein, der die Größe einer Bankkarte hat, wird in der Regel innerhalb  von 4 Wochen nach Hause geschickt.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung des EU-Kartenführerscheins benötigen Sie folgende Unterlagen:  

  • Personalausweis
  • bisherigen Führerschein
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild

Für die Verlängerung des LKW-Führerscheins benötigen Sie zusätzlich  

  • Gesundheitszeugnis des Hausarztes
  • Augenärztliches Gutachten
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für die Ausstellung des neuen EU-Kartenführerscheins betragen 30,40 Euro.  

Für Personen, die Ihren LKW-Führerschein (ehemalige Klasse 2) verlängern möchten, beträgt die Gebühr 35,50 Euro.

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