Kraftfahrzeuge können im Bürgerbüro abgemeldet werden.
Die Außerbetriebsetzung wird der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle mitgeteilt. Von dort aus werden der Zoll und die zuständige Haftpflichtversicherung über die Außerbetriebsetzung informiert.
Kraftfahrzeuge können im Bürgerbüro abgemeldet werden.
Die Außerbetriebsetzung wird der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle mitgeteilt. Von dort aus werden der Zoll und die zuständige Haftpflichtversicherung über die Außerbetriebsetzung informiert.
Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges kann nur bei Vorlage folgender Unterlagen erfolgen:
Die Gebühr für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges beträgt 16,50 Euro.