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Familienförderung/-pass

Allgemeine Informationen

Die Stadt Rhede unterstützt die Familien durch Beratungsleistungen sowie durch eine materielle Familienförderung. 

Zu den Leistungen des Produktes "Familienförderung" gehören: 

  • Familienorientierte Beratung im Sinne einer kinder- und familienfreundlichen kommunalen Sozialpolitik
  • Materielle Familienförderung durch anteilige Übernahme von Eintrittsgeldern für Einrichtungen und Veranstaltungen - Kultur, VHS, Sport, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Hallen- und Freibad- (Familienpass)
  • Mitfinanzierung von präventiven Angeboten der Familienhilfe

Ziel der Familienförderung ist ein "Mehr" an Lebensqualität für Familien und familiäre Gemeinschaften im weitesten Sinne durch 

  • Zusammenarbeit zwischen Kommune und der Nebenstelle des Fachbereichs Jugend und Familie des Kreises Borken sowie anderen örtlichen Trägern/ Akteuren, die die Lebensbedingungen der Familien mitgestalten (Einrichtung "Soziales Netzwerk Rhede"),
  • familienorientierte Beratung in der Verwaltung über familienergänzende und unterstützende Betreuungsangebote, Selbsthilfeförderung, materielle Familienförderung und anderem.

Weiterhin sollen durch die Zusammenarbeit mit der Kontakt- und Anlaufstelle Rhede wohnortnahe, niederschwellige, präventive Angebote der Eltern- und Familienbildung gewährleistet werden, die den Bedürfnissen der Familie entsprechen und sich an ihrer Lebenswelt und ihrer aktuellen Situation ausrichten durch die Zusammenarbeit mit den Anlauf- und Kontaktstellen "OASE" und "Haus der Familie" gewährleistet werden.  

Ferner soll ein angemessenes Angebot für die Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Familien bereitgehalten werden. Durch die Verwaltung erfolgt eine entsprechende Beratung und Betreuung im Rahmen ihrer Aufgaben sowie eine trägerunabhängige Beratung nach dem Landespflegegesetz. Darüber hinaus wird ein weitergehendes Beratungs- und Unterstützungsangebot für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen in den sogenannten "Service-Stellen" nach dem Sozialgesetzbuch IX - Rehabilitation und Teilnahme behinderter Menschen - angeboten.  

Der Familienpass wird Familien mit minderjährigen Kindern automatisch zu Jahresbeginn zugesandt. Familien, denen ein Kind über 18 Jahre angehört, für das noch Kindergeld bezogen wird, können den Familienpass für dieses Kind im Bürgerbüro beantragen. Hierfür sind der Nachweis über die Kindergeldzahlung für das laufende Kalenderjahr und der gültige Personalausweis eines Elternteils erforderlich.

Wird im Laufe des Jahres ein Kind geboren, kann der Familienpass im Bürgerbüro beantragt werden.

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