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Fischereischein

Allgemeine Informationen

Um die Fischerei ausüben zu können ist der Besitz eines gültigen Fischereischeines erforderlich. 

Wer die Fischerei ausübt, muss Inhaber eines Fischereischeines sein, diesen bei sich führen und auf Verlangen den Polizeivollzugsbeamten, den Dienstkräften der Ordnungsbehörden und den Fischereiaufsehern zur Prüfung aushändigen. Der Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt haben. Bei der Fischereiprüfung sind ausreichende Kenntnisse über die Fische, über Fanggeräte und deren Gebrauch, über die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen und tierschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Die Fischereiprüfung findet einmal jährlich beim Kreis Borken statt. Hierzu erfolgt im Vorfeld eine entsprechende Bekanntgabe in den Tageszeitungen. Die örtlichen Angelsportvereine bieten zur Vorbereitung auf die Prüfung Lehrgänge an.  

Folgende Fischereischeine berechtigen zum Angeln an zugelassenen Gewässern: 

  • Jugendfischereischein:
    Der Jugendfischereischein (rosa Angelschein) wird für Jugendliche im Alter von 10-16 Jahren ausgestellt. Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen!
    Der Fischereischein wird bis zum Ende eines Kalenderjahres ausgestellt. Eine Verlängerung ist unter Einhaltung der Altersgrenzen möglich.
  • Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein:
    Antragsteller ab 14 Jahren können einen Fischereischein beantragen. Der Jahresfischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt.
    Der Fünfjahresfischereischein wird zusätzlich für die folgenden 4 Kalenderjahre ausgestellt. Eine Verlängerung des Fünfjahresfischereischeines ist möglich. 

Neben dem Fischereischein muß derjenige, der nicht selbst Fischereiberechtigter ist und angeln möchte, einen Erlaubnisschein bei sich führen. Diese Erlaubnisscheine können als Tages-, Wochen- oder Monatskarte im Bürgerbüro der Stadt Rhede ausgestellt werden.

Kosten:
Tageskarte 8,00 Euro, Wochenkarte 20,00 Euro, Monatskarte 35,00 Euro  

Die Karten dürfen nur an Personen mit gültigem Fischereischein ausgegeben werden. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Jugendfischereischein ist die Vorlage eines Personalausweises oder Kinderausweises sowie das Mitbringen eines Lichtbildes erforderlich.  

Für das Ausstellen des Jahres-bzw. Fünfjahresfischereischein ist der Nachweis über die abgelegte Fischereiprüfung, die Vorlage des Personalausweises, Passes oder Kinderausweises sowie das Mitbringen eines Lichtbildes erforderlich. 

Welche Gebühren fallen an?

Jugendfischereischein: 8 Euro

Jahresfischereischein: 16 Euro

Fünfjahresfischereischein: 48 Euro

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