Die bauliche Unterhaltung der städtischen Gebäude und Anlagen mit einer Vielzahl unterschiedlicher Aufgabenstellungen ist ein wesentlicher Schwerpunkt im Aufgabenbereich der Betriebe und Immobilien.
Die bauliche Unterhaltung umfasst alle Arbeiten, die zur Werterhaltung städtischer Immobilien erforderlich sind. Wesentliche Aufgaben sind die Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungs- sowie größere Sanierungsmaßnahmen. Aber auch Brandschutz- und Schadstoffsanierungen sowie kleinere Renovierungsarbeiten und die Durchführung notwendiger Reparaturen gehören zu den baulichen Unterhaltungsmaßnahmen. Insbesondere die verschiedenen Gebäudenutzungen, aber auch die Berücksichtigung von wirtschaftlichen, gestalterischen, arbeitsschutzrechtlichen, terminlichen, umweltverträglichen und energiesparenden Vorgaben erfordern jeweils einen unterschiedlichen Handlungsbedarf.
Städtische Gebäude sind Verwaltungsgebäude, Feuerwehrgerätehäuser, Grund- und Gesamtschulen mit den dazugehörigen Schulhofflächen, Musikschule, Versammlungsstätten, Jugendzentren, Kindertageseinrichtungen, Sporthallen und Umkleidegebäude, Tiefgarage, Friedhofskapelle, Bau- und Betriebshof sowie Wohngebäude und Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte.