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Gebührenordnung Stadtarchiv Rhede

Allgemeine Informationen

Für Bereitstellung der Unterlagen oder Digitalisate durch das Archiv und Einsichtnahme durch die Nutzer/innen vor Ort werden keine Gebühren erhoben.  

 

Welche Gebühren fallen an?

Für eine Auftragsrecherche, die Bearbeitung von schriftlichen Anfragen durch Archivmitarbeiter, Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut, Übertragungen in moderne Schrift und Übersetzungen, fallen je angefangene 30 Minuten 24,00 Euro an.  

 

Bei der Anfertigung von Kopien/Farbkopien werden berechnet: 

  • 0,70 Euro / 1,20 Euro für DIN A-4
  • 0,90 Euro / 1,70 Euro für DIN A-3

Für Beglaubigungen je angefangene Seite werden 4,20 Euro berechnet. Bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50%.  

 

Fotoreproduktionen je Foto werden berechnet: 

  • Größe 10 x 15 cm 2,50 Euro
  • Größe 13 x 18 cm 3,00 Euro

Scannerablichtungen: 

  • je angefangene Seite bis DINA-4: 3,00 Euro

Vom Stadtarchiv zu erhebende Gebühren können bei verpflichtender Erklärung, bezgl. der kostenlosen Abgabe eines Beleg-Exemplares ihrer Recherche/Arbeit, in  folgenden Fällen erlassen werden:  

  • Schülerinnen und Schüler
  • Studierende
  • Wissenschaftliche Arbeiten und Projekte
  • im Rahmen der Amtshilfe 
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