- Sofortmaßnahmen (Ordnungsverfügungen) bei akuter Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung einschließlich Zwangsmittel und sofortigem Vollzug (auch bei anderen internen oder externen Zuständigkeiten)
- bei Öl- und Gasunfällen
- gegen Gefahren auf Verkehrsflächen
- gegen Gewässer- und Grundwasserverschmutzungen
- bei Luftverunreinigungen
- bei Bodenbelastungen
- bei Kampfmittel- und Munitionsfunden
- zur Seuchenbekämpfung
- zum Schutz vor gefährlichen Tieren
- zur Abwehr von wetterbedingten Gefahren wie zum Beispiel Sturm, Hochwasser, Schnee (Schutzmaßnahmen)
- Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren aufgrund von Umweltbelastungen nach Immissions- und sonstigem Umweltschutzrecht (einschließlich Ahndung von Ordnungswidrigkeiten)
- Lärmbekämpfung
- Überwachung der Errichtung und des Betriebes nicht genehmigungspflichtiger Anlagen
- Überwachung von Kleinfeuerungsanlagen
- Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch Sprengstoffe
- Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren bei Versammlungen, Demonstrationen, Umzügen und Veranstaltungen allgemein
- Maßnahmen gegen Gefahren bei Prostitution