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Gewässer- und Hochwasserschutz

Allgemeine Informationen

Der Gewässer- und Hochwasserschutz verfolgt das Ziel der Förderung einer ökologischen und nachhaltigen Wasserwirtschaft sowie der Optimierung der Leistungsfähigkeit (Hydraulik) von Gewässern unter Berücksichtigung von ökologischen und ökonomischen Belangen. 

Zu den Leistungen des Produktes "Gewässer- und Hochwasserschutz" gehören unter anderem 

  • Naturnahe Unterhaltung und Instandsetzung von Gewässern (in der Regie der Wasser- und Bodenverbände), sicherstellen der städtischen Interessen
  • Naturnahe Unterhaltung und Instandsetzung von Gewässern in der Zuständigkeit der Stadt (Uferwände, Böschungen, Anlagen in und am Gewässer), nicht jedoch Straßenseitengräben (siehe Verkehrsflächen)
  • Naturnahe Gestaltung von Fließ- und Stillgewässern (Konzepte, Planungen, Maßnahmen) Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie
  • Unterhaltung und Betrieb der Stauwehranlage an der Münsterstraße
  • Hochwasserschutz (Konzepte, Planungen, Maßnahmen zur Prävention, zum Beispiel Hochwasseraktionspläne)
  • Feststellen von akuten Hochwassergefährdungen für das gesamte Stadtgebiet (Abwägung unter interner und externer Beteiligung)
  • Regelungen im Zusammenhang mit natürlichen Überschwemmungsgrenzen/Nutzungsbeschränkungen
Rechtsgrundlage

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)
Das Wasserverbandsgesetz des Bundes (WVG)
Die jeweiligen Verbandssatzungen 

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