Die Grundsteuer wurde mit Stichtag zum 01.01.2025 reformiert.
In einem 3-stufigen Verfahren wird die Grundsteuer berechnet.
Das Finanzamt errechnet zunächst den Grundsteuerwert des Grundstückes. Dieser wird mit der Steuermesszahl multipliziert. Aus dieser Multiplikation ergibt sich der Grundsteuermessbetrag.
Im nächsten Schritt wird der Grundsteuermessbetrag mit dem gültigen Hebesatz multipliziert. Hieraus ergibt sich die festzusetzende Grundsteuer.
Die Hebesätze in Rhede ab 2025 betragen:
- Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke: 626 %
- Grundsteuer B1 für Wohngrundstücke: 667 %
- Grundsteuer B2 für Nicht-Wohngrundstücke: 1331 %
Fragen, die sich auf die Grundlagenberechnung (Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid) beziehen, sind beim zuständigen Finanzamt zu stellen:
Finanzamt Borken, Bewertungsstelle, Nordring 184, 46325 Borken, Tel. 02861/938-0
An die Entscheidungen des Finanzamtes ist die Stadtverwaltung Rhede gebunden. Beanstandungen gegen die Grundlagenberechnung müssen daher grundsätzlich gegenüber dem Finanzamt innerhalb der Einspruchsfrist geltend gemacht werden.
Schaubild Grundsteuerberechnung:
Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer 2025 (FAQ):
1. Warum wurde die Grundsteuer reformiert?
Weil die Bewertung des Grundbesitzes, auf der die Grundsteuer noch bis zum Jahr 2024 aufgebaut hat, völlig veraltet war. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb eine Besteuerung anhand aktuellerer Werte ab 2025 gefordert. Dies ist geschehen. In NRW gelten dafür weitestgehend die vom Bund beschlossenen Reformgesetze. Eine gesonderte landesrechtliche Regelung besteht nur für die Möglichkeit, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festzulegen.
2. Was bringt Ihnen persönlich die Grundsteuer überhaupt?
Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vollständig in Rhede und können flexibel eingesetzt werden. Mit Ihrer Grundsteuer werden Schulen, Kitas, Straßen und Spielplätze gebaut oder Kultur- und Sportangebote in Rhede finanziert. Jeder Euro wird sozusagen direkt vor Ihrer Haustür ausgegeben.
Das, was Rhede lebenswert macht, könnte ohne die Grundsteuer nicht finanziert werden. Sie zahlen die Grundsteuer also für die örtliche Gemeinschaft und damit auch „für sich selbst“. Durch die Reform wird die Grundsteuer nun auch zukunftssicher. Und das ist eine gute Nachricht.
3. Wie ist die Reform abgelaufen?
Die Finanzämter haben in den vergangenen Jahren die neuen Grundsteuerwerte ermittelt. Aus diesen Werten und der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl wurde der Grundsteuer-Messbetrag errechnet. Dies war ein eigener Verfahrensschritt, der mit dem Grundsteuer-Messbescheid abgeschlossen wurde, den Sie von Ihrem Finanzamt bereits erhalten haben. Für Rückfragen oder Rechtsmittel ist insofern auch das Finanzamt zuständig (Finanzamt Borken, Bewertungsstelle, Nordring 184, 46325 Borken).
Der Messbescheid ist verbindlich – auch für die Stadt Rhede, die davon nicht abweichen darf. Die Stadt Rhede multipliziert in einem letzten Schritt nur noch den vom Finanzamt festgestellten Grundsteuer-Messbetrag mit dem städtischen Hebesatz aus der Hebesatzsatzung, um die endgültige Grundsteuer für den jährlichen Grundbesitzabgabenbescheid zu berechnen.
Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Hebesätzen: einen für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und einen für die Grundsteuer B (Wohnen, Gewerbe u.a.) - wobei die Grundsteuer B in NRW optional nach Wohn- und Nichtwohngrundstücken differenziert werden kann. Die Stadt Rhede hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der Rat der Stadt Rhede hat in der Sitzung am 18.12.2024 die folgenden Hebesätze beschlossen:
Grundsteuer A
für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft: 626 v.H.
Grundsteuer B
für Wohngrundstücke: 667 v.H.
für Nichtwohngrundstücke: 1.331 v.H.
4. Was heißt das für Ihre Grundsteuer?
Wesentlich für Sie als Grundsteuerzahler/in ist die Wertentwicklung nach neuem Recht (im Vergleich zum bisherigen Recht, das bis einschließlich 2024 galt). Ob Ihr Grundbesitz nach neuem Recht (also ab 2025) als besonders „wertvoll“, weniger „wertvoll“ oder eher durchschnittlich eingestuft wurde, richtet sich nach dem neuen Grundsteuerrecht des Bundes, das im Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts abgebildet ist.
Die Gemeinden haben auf die Wertfeststellung des Finanzamtes als solche keinen Einfluss. Mit den jeweiligen Hebesätzen werden alle neuen Werte nur noch gleichmäßig hochgerechnet. In Rhede hat sich die Politik für differenzierte Grundsteuer-B-Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke entschieden, um aus sozialpolitischen Gründen die Wohnnebenkosten zu reduzieren.
5. Muss ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlt werden?
Ob Sie ab 2025 mehr Grundsteuer als zuvor bezahlen, hängt nach dem neuen Grundsteuerrecht des Bundes in erster Linie von der Wertentwicklung Ihres Grundbesitzes im Vergleich zum übrigen Grundbesitz innerhalb des Gebietes der Stadt Rhede ab.
Hat sich bei der Neubewertung herausgestellt, dass Ihr Grundbesitz im Verhältnis stärker an Wert zugelegt hat (z. B. weil sich eine ehemals günstige Randlage zur mittlerweile gesuchten Wohnlage gewandelt hat), wird Ihre Grundsteuer wahrscheinlich steigen. Der Anstieg kann je nach Wertentwicklung deutlicher oder weniger stark ausfallen. Natürlich ist es umgekehrt auch möglich, dass Ihre Grundsteuerlast sinkt oder gleichbleibt.
Dabei wirkt die Festlegung unterschiedlicher Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke dem allgemeinen Trend einer überdurchschnittlichen Wertentwicklung der Wohngrundstücke bewusst entgegen.
Weil sich mit der Reform sämtliche Grundsteuerwerte verändern, müssen alle Gemeinden ihre Hebe-sätze rechnerisch daran anpassen. Allerdings erhöht keine Gemeinde nur wegen der Reform ihr Grundsteueraufkommen! Die Neuberechnung ist notwendig, um das Grundsteueraufkommen stabil zu halten, das heißt nach der Reform in Summe ähnlich viel an Grundsteuer einzunehmen wie vorher. Die Einnahmen fließen etwa in Schulen, Kitas, Spielplätze und Straßen und werden hierfür dringend benötigt.
6. Was bedeutet Aufkommensneutralität?
Der Begriff der „Aufkommensneutralität“ wurde in den Medien verstärkt diskutiert, aber oft missverstanden. Er bedeutet lediglich, dass die Stadt Rhede nach Umsetzung der Reform (das heißt im Jahr 2025) ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann – also im Jahr 2025 ähnlich viel an Grundsteuer einnimmt wie in den Jahren vor der Reform. Die Reform als solche soll also kein Grund dafür sein, dass sich das Aufkommen verändert.
Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht, dass Ihre individuelle Grundsteuer gleichbleibt. Denn wenn die Neubewertung ergibt, dass Ihr Grundbesitz vergleichsweise stark an Wert zugelegt hat, dann steigt dafür künftig die Grundsteuer – auch wenn sich das Gesamtaufkommen in Rhede nicht erhöht.
Für die eigentlich interessante Frage „Muss ich ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlen?“ kommt es in erster Linie auf die Wertentwicklung ihres Grundstücks im Vergleich zur Wertentwicklung der anderen Grundstücke im Stadtgebiet an. Die Wertentwicklung wird durch das Finanzamt festgesetzt (vgl. Ziffer 3.)
7. Dürfte das Grundsteueraufkommen in den Gemeinden in 2025 überhaupt erhöht werden?
Dies ist rechtlich in jedem Falle zulässig. Es bleibt jedoch dabei: Keine Gemeinde erhöht wegen der Grundsteuerreform das Grundsteueraufkommen!
Allerdings kann es notwendig sein, unter anderen Gesichtspunkten (also unabhängig von der Reform) die Grundsteuer insgesamt anzuheben. Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, ihren Haushalt auszugleichen. Reichen die Finanzmittel nicht aus, um die aktuellen Aufgaben zu erfüllen, müssen Gemeinden neben Ausgabereduzierungen auch grundsätzlich über angemessene Steuererhöhungen nachdenken. Dies kann allerdings jederzeit passieren und hat nichts mit der Umsetzung der Grundsteuerreform zu tun. In Rhede ist das Grundsteuer-Gesamtaufkommen im Vergleich der Haushaltsjahre 2024/2025 nicht erhöht worden.
8. Wann steht Ihre neue Grundsteuer fest?
Die neue Grundsteuer wird mit Versand der Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2025 festgesetzt. Erst dann ist die neue Grundsteuer für jede/n Steuerzahler/in individuell erkennbar.