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Hundesteuer

Allgemeine Informationen

Die Stadt Rhede erhebt für das Halten von Hunden im Stadtgebiet eine Hundesteuer.

Wer gilt als Steuerschuldner?

Als Steuerschuldner gilt der Hundehalter. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.

Was ist zu bezahlen?

1. Allgemeine Steuersätze:

  • ein Hund: 72,00 Euro
  • zwei Hunde, je Hund: 96,00 Euro
  • drei oder mehr Hunde, je Hund: 120,00 Euro

2. Steuersätze für gefährliche Hunde:

  • ein Hund: 720,00 Euro
  • zwei oder mehr Hunde, je Hund: 960,00 Euro.

Nach erfolgter Hundean- beziehungsweise -abmeldung erhalten Sie einen neuen beziehungsweise geänderten Steuerbescheid zugesandt.

Beginn und Ende der Steuerpflicht

Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.

Bei Welpen beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem dieser drei Monate alt geworden ist.

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wurde beziehungsweise verstorben ist.

Hundesteuermarke

Die Stadtverwaltung Rhede beabsichtigt die Hundesteuermarken zum 01.01.2023 abzuschaffen. Bei Kontrollen durch das Ordnungsamt der Stadt Rhede genügt das Vorzeigen der Personalien z.B. durch den Personalausweis.

An wen muss ich mich wenden?

Steueramt der Stadt Rhede

Rechtsgrundlage
  • Hundesteuersatzung der Stadt Rhede
  • Kommunalabgabengesetz (KAG NRW)
  • Abgabenordnung
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