Ab dem 01.01.2005 wurden die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu einer einheitlichen Leistung zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld) zusammengefasst. Die Leistungen werden auf der Grundlage des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) vom Jobcenter der Stadt Rhede gewährt. Sie soll erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei der Aufnahme und Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit dieser nicht auf andere Weise bestritten werden kann.