Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und ihre Anhänger dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch die Erteilung einer Betriebserlaubnis und durch die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens von der Zulassungsstelle zum Verkehr zugelassen sind.
Welche Unterlagen Sie für die verschiedenen Zulassungsarten benötigen, entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Informationsangebot des Kreises Borken. Eine Zusammenfassung der notwendigen Unterlagen wird dort als Merkblatt zum Download angeboten.
Ebenfalls findet man dort Hinweise zu den Öffnungszeiten sowie zur Reservierung von Wunschkennzeichen.
Der Kreis Borken betreibt Zulassungsstellen
- im Kreishaus in Borken (Burloer Straße 93, 46325 Borken)
- im Rathaus der Stadt Bocholt (Berliner Platz 1, 46395 Bocholt) und
- im ehemaligen Kreishaus in Ahaus (Bahnhofstraße 93, 48683 Ahaus)