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Kinderreisepass

Allgemeine Informationen

Der Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Gültigkeitsende gültig. In Zukunft sollte rechtzeitig vor Reiseantritt darauf geachtet werden, dass entweder ein biometrischer Reisepass oder ein Personalausweis beantragt wird.

Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente unter Umständen nicht bis zum Ende der Gültigkeit verwendet werden können bzw. vor Ablauf der Gültigkeit neu ausgestellt werden müssen, weil die Person anhand des Lichtbildes im Ausweisdokument nicht mehr zu identifizieren ist, was bei Säuglingen und Kleinkindern, die ihr Aussehen entwicklungsbedingt rasch verändern können, vorkommen kann.

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