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Kleineinleiterabgabe

Allgemeine Informationen

Die Kleinleiterabgabe werden dem jeweiligen Eigentümer über dem Grundbesitzabgabenbescheid berechnet.

Zur Deckung der Abwasserabgabe, die die Stadt anstelle der Einleiter, die im Jahresdurchschnitt weniger als acht Kubikmeter je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen oder ähnlichem Schmutzwasser einleiten, erhebt die Stadt eine Kleineinleiterabgabe.

Gebührensatz 2022:

  • 17,90 Euro je Bewohner im Jahr

 

Rechtsgrundlage
  • Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
  • Kommunalabgabengesetz NRW
  • Abgabenordnung
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