Personalverwaltung bezeichnet die administrativen, routinemäßigen Aufgaben des Personalbereichs (im Gegensatz zur Personalpolitik).
Zu den Leistungen der Personalverwaltung gehören unter anderem
- Berechnung und Vorbereitung der Auszahlung von Gehältern, Entgelten einschließlich Sonder- und Nebenleistungen
- Abrechnung mit Sozialversicherungsträgern sowie der Finanz- und Arbeitsverwaltung und mehr
- Meldeverfahren Sozialversicherung, Versorgungskassen, Berufsgenossenschaften, Beitragsabrechnung
- Arbeitszeit-, Urlaubs-, Sonderurlaubs- und Krankentageerfassung
- Abrechnung von Vorschüssen, Reisekosten/ Trennungsentschädigungen
- Gesundheitsvorsorge, Arbeitssicherheit, soziale Betreuung
- Personalinformationssystem, Personalaktenführung, Statistik
- Formale Abwicklung nach Dienst-, Tarif- und Arbeitsrecht (Vor- und Nachbereitung sämtlicher, auch dezentraler, Verfahrens- und Entscheidungswege)
- Beratung in arbeits-, tarif- und teilweise sozialrechtlichen Fragen
- Beschäftigungsförderung (Kontakt zur Agentur für Arbeit/Service Punkt Arbeit, Beratung zu Förderanträgen und mehr)
- Personalentwicklung, Fortbildung (Beratung, Unterstützung, organisatorische Abwicklung)
- Unterstützung beim Aufbau von Beurteilungs- und Leistungsanreizsystemen
- Personalbeschaffung, interne Stellenbörse, Stellenausschreibungen, Personalauswahlverfahren
- Betreuung der Auszubildenden, Praktikanten und anderem
Versicherungsschutz
- Abschluss von Versicherungsverträgen
- Anmeldung sowie Regulierung von Schadensfällen zur Strafrechtsschutz- und Eigenschadenversicherung; die Schadensabwicklung in anderen Versicherungszweigen werden dezentral abgewickelt.
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