Ein Reisegewerbe üben Sie dann aus, wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung entweder außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne gewerbliche Niederlassung selbständig oder unselbständig Waren anbieten oder Bestellungen vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen.
Auch für selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ist eine Reisegewerbekarte erforderlich. Die Reisegewerbekarte ist nicht übertragbar und entbindet Sie auch nicht von den Ladenschlusszeiten.
Den Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte können Sie bei dem Team "Sicherheit und Ordnung, Entsorgung" nur dann beantragen, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Rhede gemeldet sind und persönlich vorsprechen.