Die Stadt Rhede bietet Antragstellern, die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung anstreben beziehungsweise ihre Beitragsangelegenheiten regeln oder Auskünfte erhalten wollen, Hilfen an.
Die Stadt Rhede nimmt Anträge an die Rentenversicherungsträger auf, prüft diese und leitet sie an die Versicherungsträger weiter.
Hilfestellung kann die Stadt Rhede bei folgenden Antragsverfahren leisten:
- Rente wegen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit
- Altersrente
- Witwen- und Witwerrente, Waisenrente, Erziehungsrente
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Beitragszuschuss für die Krankenversicherung
- freiwillige Beitragszahlungen, Beitragserstattung
- Auskünfte über Rentenhöhe
- Wiederherstellung von Versicherungsunterlagen, Kontenklärung.
Ferner bietet die Stadt Rhede Auskünfte in allen Fragen der Rentenversicherung an (zum Beispiel über Zuständigkeiten, Leistungsvoraussetzungen, Antragsverfahren, Beitragszeiten, Fristen, Rechtsbehelfen). Diese Auskünfte umfassen jedoch keine Rechtsberatung im engeren Sinne. Die eigentliche Rechtsberatung erfolgt durch die Versicherungsträger oder durch die Versichertenältesten.
Auf Verlangen der Versicherungsträger klären die Mitarbeiter Sachverhalte in beitrags- oder leistungsrechtlichen Angelegenheiten der Rentenversicherung sowie in Unfalluntersuchungsangelegenheiten der Träger der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung auf.