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Schulverwaltung

Allgemeine Informationen

Die Schulverwaltung im Rathaus ist für allgemeine Schulangelegenheiten, den Schulbetrieb, die äußeren Schulangelegenheiten, die Schülerangelegenheiten und die Angelegenheiten der Lehrkräfte zuständig. 

Die Stadt Rhede ist Schulträgerin für die 

  • Ludgerus-Grundschule
  • Overberg-Grundschule
  • Pius-Grundschule
  • Gesamtschule.

Die Leistungen der Schulverwaltung entnehmen Sie bitte der folgenden Liste:  

Allgemeine Schulangelegenheiten 

  • Entwicklung von Konzepten zur schulischen Versorgung des  Stadtgebiets
  • Festlegung von Schulbezirken und Schuleinzugsbereichen
  • Budget-Mittel der Schulen feststellen

Schulbetrieb 

  • Beteiligung bei der Überwachung der Schulpflicht und vorzeitiger Entlassung von Schülern
  • Beteiligung des Schulträgers in Sonderschulangelegenheiten

Äußere Schulangelegenheiten 

  • Schulneubauten, Umbauten, Erweiterungsbauten einschließlich Schulsporthallen
  • Mitwirkung bei der Schulraumnutzung durch Dritte
  • Mitwirkung bei der Gestaltung von Schulhöfen
  • Mitwirkung bei der Einrichtung von Schulneubauten
  • Mitwirkung bei der Beschaffung kostenträchtiger bzw. investiver Lehr- und Lernmittel
  • Mitwirkung bei der Neuausstattung von Fachunterrichtsräumen

Schülerangelegenheiten 

  • Federführung in Angelegenheiten der Schülerbeförderung
  • Angebote zur Förderung von Schülern
  • Aufgaben der Schulmitwirkung

Angelegenheiten der Lehrkräfte 

  • Regelmäßige Zusammenarbeit mit den Schulleitern
  • Mitwirkung bei der Besetzung von Schulleiterstellen sowie Stellvertreterstellen
  • Teilnahme an Schulleiterdienstbesprechungen
Rechtsgrundlage

Schulgesetze und Verordnungen des Landes NRW

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