Die Schulverwaltung im Rathaus ist für allgemeine Schulangelegenheiten, den Schulbetrieb, die äußeren Schulangelegenheiten, die Schülerangelegenheiten und die Angelegenheiten der Lehrkräfte zuständig.
Die Stadt Rhede ist Schulträgerin für die
- Ludgerus-Grundschule
- Overberg-Grundschule
- Pius-Grundschule
- Gesamtschule.
Die Leistungen der Schulverwaltung entnehmen Sie bitte der folgenden Liste:
Allgemeine Schulangelegenheiten
- Entwicklung von Konzepten zur schulischen Versorgung des Stadtgebiets
- Festlegung von Schulbezirken und Schuleinzugsbereichen
- Budget-Mittel der Schulen feststellen
Schulbetrieb
- Beteiligung bei der Überwachung der Schulpflicht und vorzeitiger Entlassung von Schülern
- Beteiligung des Schulträgers in Sonderschulangelegenheiten
Äußere Schulangelegenheiten
- Schulneubauten, Umbauten, Erweiterungsbauten einschließlich Schulsporthallen
- Mitwirkung bei der Schulraumnutzung durch Dritte
- Mitwirkung bei der Gestaltung von Schulhöfen
- Mitwirkung bei der Einrichtung von Schulneubauten
- Mitwirkung bei der Beschaffung kostenträchtiger bzw. investiver Lehr- und Lernmittel
- Mitwirkung bei der Neuausstattung von Fachunterrichtsräumen
Schülerangelegenheiten
- Federführung in Angelegenheiten der Schülerbeförderung
- Angebote zur Förderung von Schülern
- Aufgaben der Schulmitwirkung
Angelegenheiten der Lehrkräfte
- Regelmäßige Zusammenarbeit mit den Schulleitern
- Mitwirkung bei der Besetzung von Schulleiterstellen sowie Stellvertreterstellen
- Teilnahme an Schulleiterdienstbesprechungen