Bitte erteilen Sie der Stadtkasse Rhede bei wiederkehrenden Zahlungen eine Einzugsermächtigung. Sie ermöglichen damit eine Verminderung des Verwaltungsaufwandes im Kassengeschäft und helfen somit, Kosten zu sparen.
Die an die Stadt Rhede zu entrichtenden Zahlungen werden bei Fälligkeit von Ihrem Bankkonto abgebucht. Eine Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist jederzeit widerruflich und kostenfrei.
Die Stadtverwaltung Rhede ist nicht berechtigt, gegenüber Mietern bzw. Pächtern die Grundbesitzabgaben zu erheben. Einzugsermächtigungen dürfen aus diesem Grund von Mietern und Pächtern nicht abgegeben werden! Bei Nichtzahlung droht die Vollstreckung der Forderung gegenüber dem Eigentümer.