Diese Bescheinigung dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Rhede bestehen.
Die Vorlage einer solchen Bescheinigung ist zum Beispiel Bestandteil der gewerblichen Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Gaststättengesetz.
Auch werden Aufträge von öffentlichen Stellen nur dann vergeben, wenn die steuerliche Unbedenklichkeit nachgewiesen werden kann.
Der Wohnsitz des Antragstellers oder der Firmenstandort muss daher Rhede sein.