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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Allgemeine Informationen

Diese Bescheinigung dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Rhede bestehen.  

Die Vorlage einer solchen Bescheinigung ist zum Beispiel Bestandteil der gewerblichen Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Gaststättengesetz.  

Auch werden Aufträge von öffentlichen Stellen nur dann vergeben, wenn die steuerliche Unbedenklichkeit nachgewiesen werden kann.  

Der Wohnsitz des Antragstellers oder der Firmenstandort muss daher Rhede sein. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag auf Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung kann formlos, ggfs. auch telefonisch gestellt werden.  

Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugeschickt.

In eiligen Fällen können Sie auch zu uns kommen und nach Vorlage des Personalausweises und soweit keine Rückstände bestehen, die Bescheinigung sofort mitnehmen. 

Welche Gebühren fallen an?

10,00 Euro je Bescheinigung

Rechtsgrundlage
  • Verwaltungsgebührensatzung 
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