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Steuern

Allgemeine Informationen

Die Stadt Rhede erhebt in kommunaler Selbstverwaltung zur Finanzierung des Haushaltes folgende Steuern:

  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer
  • Vergnügungssteuer
  • Hundesteuer

Unter der Auswahl "Dienstleistung" erhalten Sie zu den jeweiligen Steuern detaillierte Informationen.

Definition "Steuer" laut § 3 Abs. 1 Abgabenordnung:

Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.

An wen muss ich mich wenden?

Steueramt der Stadt Rhede

Rechtsgrundlage
  • Gewerbesteuergesetz
  • Grundsteuergesetz
  • Kommunalabgabengesetz NRW
  • Abgabenordnung
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