Die Stadt Rhede erhebt in kommunaler Selbstverwaltung zur Finanzierung des Haushaltes folgende Steuern:
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
- Vergnügungssteuer
- Hundesteuer
Unter der Auswahl "Dienstleistung" erhalten Sie zu den jeweiligen Steuern detaillierte Informationen.
Definition "Steuer" laut § 3 Abs. 1 Abgabenordnung:
Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.