Für den Betrieb einer Spielhalle ist eine Erlaubnis nach § 33 i Gewerbeordnung notwendig. Die Erlaubnis wird personen- und objektbezogen erteilt. Bei Neuerrichtungen oder räumlichen Erweiterungen ist vorab beim Bauordnungsamt der Kreises Borken eine Baugenehmigung bzw. eine Nutzungsänderung zu beantragen. Daneben kann es unter Umständen erforderlich sein, dass auch noch weitere Genehmigungen (zum Beispiel Aufstellererlaubnis) eingeholt werden müssen.
Zur Abklärung von Detaillfragen ist eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich.
Darüber hinaus überwacht die Stadt Rhede die Aufstellung von Spielautomaten in Speise- und Schankwirtschaften.