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Anmeldung eines Zwischenzählers zum Abzug von Spreng- und Brauchwassermengen
Wassermengen, die nachweisbar nicht dem Abwasserkanal zugeführt werden, können auf Antrag von den Schmutzwassergebühren abgezogen werden.
Folgende Schritte müssen bei der Anmeldung berücksichtig werden:
- Für die Absetzung von Sprengwasser (gebührenfrei) und Heranziehung von Brauchwasser (gebührenpflichtig) muss ein Mengennachweis mittels Zwischenzähler erfolgen.
- Der Zwischenzähler muss vom Eigentümer selbst erworben, eingebaut und über das unten stehende Formular angemeldet werden.
- Die Zählerstände werden zum Ende des Jahres von den Stadtwerken abgelesen. Erfolgt die Ablesung nicht oder wird der Eigentümer nicht angetroffen, ist der Eigentümer für die Übermittlung der Zählerstände an die Stadtwerke selbst verantwortlich.
- Der Wasserzähler muss alle 6 Jahre durch einen neuen, geeichten Wasserzähler ersetzt und neu angemeldet werden.
Einen zur Erfassung der Wassermengen installierten Zwischenzähler können Sie ganz einfach über das unten stehende Formular anmelden.
Mir ist bekannt, dass bei unrichtigen Angaben eine rückwirkende Veranlagung im Rahmen der gesetzlichen Fristen erfolgen kann.