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Sperrgut-Anmeldeformular
Sperrgut sind sperrige Güter aus dem Haushalt, die wegen ihrer Größe nicht in die Abfallbehälter passen. Die einzelnen Gegenstände dürfen nicht länger als 2 Meter und nicht schwerer als 50 Kilogramm sein. Nicht zum Sperrgut gehören Geschäfts- und Gewerbeabfall, sowie Baumaterialien aus Abbruch- und Umbauarbeiten (zum Beispiel Zimmer- und Haustüren, Fenster, Tapentenreste, Teppichbodenreste, Fliesen, Holzschaukel).
Füllen Sie entweder die Abholkarte aus dem Abfallkalender aus und schicken diese ab oder folgen dem Link.
Der Abfuhrtermin wird Ihnen zu gegebener Zeit (Wartezeit cira zwei bis drei Wochen) von der Firma REMONDIS GmbH & Co. KG per E-Mail oder Telefon mitgeteilt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte telefonisch unter 02541 9445-0 oder unter der E-Mail Adresse info.coesfeld@remondis.de.
Am Abholtag müssen die zu entsorgenden Gegenstände um 6.00 Uhr morgens bereitstehen.
Bitte überlegen Sie auch, ob Sie gut erhaltene Gegenstände an das Möbellager des Deutschen Roten Kreuzes (KARO), Bocholt, Kreuzstraße 18 bis 20, Telefon 02871-3108885 oder Borken, Roentgenstraße 6, Telefon 02861 8029385 verschenken wollen. Das DRK schaut sich die Gegenstände vor Ort an und nimmt diese bei Bedarf mit.
Organisationseinheiten
30.3 Fachabteilung: Öffentliche Sicherheit und Ordnung | |
Rathausplatz 9 46414 Rhede Telefon: 02872 930-0 Telefax: 02872 930-450 E-Mail: Info@Rhede.de | Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8.00–12.30 Uhr Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Rhede sind selbstverständlich auch nachmittags nach vorheriger Terminvereinbarung zu erreichen! |