Hinweise zur Antragstellung:
Der Antrag ist vollständig ausgefüllt und mit einem entsprechenden Angebot möglichst bis zum 05.02.2025 bzw. 22.10.2025 bei der Stadt Rhede einzureichen. Nur bei Einreichung eines vollständigen Antrages bis zu den zuvor genannten Terminen kann eine Vorlage in der nächsten Vorstandssitzung des Stadtsportverbandes und des Ausschusses für Soziales, Bildung und Sport erfolgen. Sollten die Ausgaben für die beantragte Maßnahme nach Durchführung tatsächlich höher ausfallen, haben diese Änderungen keinen Einfluss auf die Höhe des Zuschusses. Wenn aufgrund der eingereichten Nach-weise geringere Kosten entstanden sein sollten, können nur diese bei der Berechnung der Höhe des Zuschusses berücksichtigt werden.
Der Stadtsportverband berät über den gestellten Förderantrag und gibt dem zuständigen Ausschuss eine Empfehlung.
Erst nach Beschluss durch den für den Sport zuständigen Ausschuss kann mit der Antragsmaßnahme begonnen bzw. kann diese beschafft werden.
Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von 12 Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbeschei-des bei der Stadt Rhede, Bildung, Sport und Familie, Rathausplatz 9, 46414 Rhede, vorzulegen.