Es handelt sich um einen Hund der Rasse Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler oder Tosa Inu. Hierbei handelt es sich um sog. „Hunde bestimmter Rassen“, nach § 10 LHundG NRW.
Hinweis: Es ist notwendig, dass Sie eine eine Hundehaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und in Höhe von 250.000 € für sonstige Schäden abgeschlossen haben.
Außerdem ist ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 4 Landeshundegesetz /LHundG NRW) zu stellen. Dazu setzen sich die zuständigen Sachbearbeiter mit Ihnen in Verbindung.
Dieser Antrag und der daraufhin folgende Ortstermin sind mit Gebühren nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW verbunden.