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Abgabe der Zwischenzählerstände für die Absetzung von Wasserschwundmengen

Eigentümerinnen und Eigentümer, die Wasserschwundmengen – beispielsweise Wassermengen für die Gartenbewässerung – bei der Berechnung ihrer Abwassergebühr berücksichtigt wissen möchten, können bis spätestens 15. Januar 2019 bei der Stadt Rhede Ihren Zwischenzählerstand mit entsprechendem Antrag einreichen.

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Meldung vom 20.12.2018Letzte Aktualisierung: 08.01.2019
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