Der Antrag beinhaltet die Angabe der Zwischenzählerstände, der Zählernummer, des Eichdatums des Zählers und der Kontaktdaten der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers. Neben der Möglichkeit, den Antrag per Brief zu stellen, steht noch das Online-Formular unter www.rhede.de/wasserschwundmenge zur
Verfügung. Darüber hinaus kann der Antrag auch per E-Mail an entwaesserung@rhede.de gesendet werden.
Wichtig: Anträge, die nach dem 15. Januar 2019 bei der Stadtverwaltung Rhede eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Für Fragen zu diesem Sachverhalt steht Jan Knuf, Immobilienwirtschaft der Stadt Rhede, unter der Telefonnummer 02872/930-312 zur Verfügung.