Die Politiker folgten dem Vorschlag der Verwaltung, die „alles dafür getan hat, das Wohnen so günstig wie möglich zu gestalten“. So formulieren Kämmerer Hermann-Josef Schmeing und Bürgermeister Jürgen Bernsmann das Ziel der Verwaltung. Um das zu erreichen, haben sie die Möglichkeiten ausgeschöpft, die ihnen der Gesetzgeber lässt, und der Politik unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke vorgeschlagen. Für die rund 6.500 Wohnungseigentümer gilt ab 2025 ein Hebesatz von 667 Prozent, für gewerbliche oder nicht zu Wohnzwecken genutzte Flächen gilt ein Hebesatz von 1.331 Prozent. Das betrifft rund 1.100 Fälle.
Die neue Grundsteuer führte in den vergangenen Monaten und Jahren zu zahlreichen negativen Schlagzeilen, Einsprüchen und vielen Diskussionen. Dabei sei viel durcheinandergebracht worden, sagt Kämmerer Schmeing. Das habe dazu geführt, dass die Stadt Rhede als Absenderin der Abgabenbescheide vielfach als Verursacherin dieser Steuerveränderung gesehen werde. Diese Änderung, die auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurückgeht, bringt für einige Bürgerinnen und Bürger eine Einsparung, andere müssen dadurch im nächsten Jahr mehr zahlen. Der Kämmerer betont: „Quelle der Veränderung sind das Bundesverfassungsgericht und der Gesetzgeber.“
Notwendig geworden war die Änderung des Grundsteuergesetzes nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Darin erklärten die Richter wesentliche Teile und Vorschriften zur Bewertung von Grundvermögen für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. Das bislang angewandte Bewertungssystem geht auf den Stichtag 1. Januar 1964 zurück und führte letztlich zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung. Ziel der aktuellen Reform war eine „verfassungskonforme, rechtssichere und zeitgemäße Fortentwicklung der Grundsteuer“. Gleichzeitig sollte diese für die Kommunen wesentliche Steuereinnahme erhalten bleiben. Eine Erhöhung des Grundsteueraufkommens war ausdrücklich nicht die Intention des Bundes.
Die Stadt hat also keine Vorteile durch die Reform, dafür aber viel zusätzliche Arbeit. Sie muss am Ende damit klarkommen, was das Bundesverfassungsgericht sowie Bund und Land vorgegeben haben. Zu Verunsicherung hat dabei der Begriff „Aufkommensneutralität“ geführt, der von vielen Leuten falsch verstanden wurde. Aufkommensneutralität bedeutet in diesem Fall, dass die Einnahmen der Stadt durch die Grundsteuer gleich bleiben. Für die Höhe der individuellen Grundsteuer gilt das aber nicht, da alle Grundstücke durch das Land neu bewertet wurden. Das spiegelt sich in dem Steuermessbetrag wider. Die Stadt legt lediglich den Hebesatz fest, der mit dem Steuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert wird.
Die Stadt Rhede macht nun von der Möglichkeit Gebrauch, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohnimmobilien festzulegen. Sie bleibt mit ihrem Hebesatz für die Wohngrundstücke deutlich unter dem vom Land vorgeschlagenen Satz und schöpft die Möglichkeit aus, die ihr ein vom Finanzministerium in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten lässt. Das bedeutet, dass der Hebesatz für Wohnungseigentümer niedriger ausfällt, unter anderem der für Gewerbeimmobilien entsprechend höher. „Wir wollen so das Wohnen entlasten“, erläutert Kämmerer Hermann-Josef Schmeing. Das sei auch ausdrücklicher Wunsch der Politik gewesen.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft liegt ab 2025 bei 626 Prozent. Für die Wohnteile auf den Höfen wird künftig die Grundsteuer B veranschlagt.
Die Abgabenbescheide werden Ende Januar verschickt. Dann will die Verwaltung den Bürgerinnen und Bürgern die Änderungen in einem Infoflyer erläutern.
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