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SGB XII - Leistungsbereich führt E-Sozialakte ein

Ein weiterer Schritt zur „Digitalisierung“: Der Bereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetz (SGB XII) stellt im Mai 2023 auf digitale Aktenführung („E-Sozialakte“) sowie digitalisierten Posteingang und -ausgang um. Papierakten gehören damit künftig der Vergangenheit an und auch postalisch eingehende Unterlagen werden durch einen zentralen Dienstleister gescannt und elektronisch bereitgestellt.

Meldung vom 04.05.2023
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