Wer bis zu diesem Termin keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im Bürgerbüro der Stadt Rhede nachfragen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Dort kann jeder Wahlberechtigte überprüfen, ob die für ihn eingetragenen Daten vollständig und richtig sind. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass dies bis spätestens zum 7. Februar passieren muss.
Bei der Bundestagswahl wahlberechtigt ist, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland innehat.
Zuzüge nach Rhede oder Fortzüge haben Auswirkungen auf das Wahlrecht. Alle Personen, die vor der Wahl zu- oder fortziehen, können sich dazu im Bürgerbüro oder auf der Internetseite rhede.de informieren.
Wer am 23. Februar ins Wahllokal geht, sollte seine Wahlbenachrichtigung sowie seinen Personalausweis mitbringen. Auf der Vorderseite des Schreibens ist der Wahlraum angegeben, in dem die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgeben können. Alle zwölf Rheder Wahllokale sind barrierefrei zugänglich.
Briefwahl
Die Wahlbenachrichtigung enthält auch wichtige Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen.
Wer bereits vorher per Briefwahl abstimmen möchte, sollte rechtzeitig einen Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen beantragen. Für eine bequeme Beantragung enthält die Wahlbenachrichtigung einen personalisierten QR-Code. Dieser elektronische Wahlscheinantrag steht zudem hier zur Verfügung.
Alternativ können Interessierte auch den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nutzen.
Die Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten nach Prüfung auf dem Postweg zugesandt. Das passiert allerdings erst ab Anfang Februar, wenn die Stimmzettel gedruckt sind, voraussichtlich, ab 6. Februar, sagt Anne Hüls vom Wahlbüro-Team der Stadt Rhede. Das hängt damit zusammen, dass voraussichtlich erst Ende Januar feststeht, welche Parteien sowie Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Stimmzettel stehen. Erst danach kann der Druck der Stimmzettel beginnen. Sobald die Stimmzettel geliefert werden, wird mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen.
Ab diesem Termin (6. Februar) können Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich im Bürgerbüro der Stadt Rhede abholen und dort direkt an Ort und Stelle ihre Kreuzchen machen. Im Bürgerbüro können die Rhederinnen und Rheder ihren Briefwahlantrag bis zwei Tage vor der Wahl, also bis Freitag, 21. Februar 2025 bis 15 Uhr, schriftlich oder persönlich stellen. Der Ausweis und möglichst auch die Wahlbenachrichtigung sollten mitgebracht werden.
Wer für jemand anderen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Diese befindet sich ebenfalls auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes.
Frist
Von größter Wichtigkeit ist es, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen möglichst schnell zurückgeschickt oder am besten direkt im Bürgerbüro der Stadt Rhede abgegeben oder in den Rathaus-Briefkasten eingeworfen werden.
Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag, spätestens bis 18:00 Uhr bei der Stadt Rhede vorliegen, da ab diesem Zeitpunkt mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird.
Die Wahlbriefe werden innerhalb von Deutschland von der Deutsche Post AG unentgeltlich befördert. Aufgrund der verkürzten Postlaufzeiten sollte der Wahlbrief frühzeitig vor dem Wahltag zur Post gegeben werden. Die Verantwortung für den rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefes liegt beim Wähler.
Aufgrund des verkürzten Briefwahlzeitraumes durch den vorgezogenen Wahltermin wird das Bürgerbüro zwei Wochen vor der Wahl Sonderöffnungszeiten anbieten und auch an den beiden Wochenenden vor der Wahl (Samstag und Sonntag, 8./ 9. Februar sowie 15./16.Februar) von 9 bis 12 Uhr geöffnet sein. Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros unter 02872/930-102 zu erreichen.
Bei der anstehenden Wahl gibt es bei den Wahlbezirken zwei Besonderheiten: Die Wahlberechtigten aus Büngern und Krommert (Wahlbezirk 12) wählen zur Bundestagswahl in diesem Jahr in den Räumen der Büngern-Technik am Stangenkamp 2 in Büngern. (Im Wahlbezirk 12 wechselt das Wahllokal zwischen Büngern und Krommert). Im Wahlbezirk 4 (Overberg-Grundschule II) und 12 (Büngern und Krommert) wird mit nach Geburtsjahresgruppen und Geschlecht gekennzeichneten Stimmzetteln gewählt (gilt nicht für die Briefwahl). Diese beiden Wahlbezirke wurden von IT.NRW als repräsentative Wahlbezirke ausgewählt. Das Wahlgeheimnis bleibt hierbei selbstverständlich gewahrt. Rechtsgrundlage für die repräsentative Wahlstastistik ist das Wahlstatistikgesetz.
Pressestelle der Stadt Rhede
Telefon: 02872/930210
E-Mail: pressestelle@rhede.de