Inhaltsbereich
1. Nachtrag Haushalt 2024 - Entwurf
Die Haushaltssatzung kann formal nur durch eine Änderungssatzung angepasst werden, die nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) den Titel „Nachtragssatzung“ trägt (§ 81 GO NRW).
Der hauptsächliche Anlass für die Vorbereitung einer Nachtragssatzung sind notwendige Veränderungen bei den Investitionsauszahlungen im Finanzplan, für die überwiegend konkrete (Durchführungs-) Beschlüsse des Rates der Stadt Rhede und seiner Fachausschüsse vorliegen. Diese Veränderungen sowie notwendige und bedeutende weitere Anpassungen des Ergebnis- und Finanzplans werden im Vorbericht erläutert.
Für die Nachtragssatzung gelten die Vorschriften für die Haushaltssatzung entsprechend (u.a. Aufstellung durch den Kämmerer, Bestätigung durch den Bürgermeister, öffentliche Auslegung des Entwurfs der Nachtragssatzung, Beschlussfassung durch den Rat, Anzeigeverfahren gegenüber der Kommunalaufsicht, öffentliche Bekanntmachung).