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Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalreisen
Soweit die Tourist-Information der Stadt Rhede (im Folgenden „TI“ genannt) als Reiseveranstalter für Pauschalreisen tätig wird, gelten – in Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a-y BGB – zwischen Ihnen als Reisendem (im Folgenden „Gast“ genannt) und uns die untenstehenden Allgemeinen Reisebedingungen. Diese werden Inhalt des zwischen uns zustande gekommenen Vertrages.