Inhaltsbereich
Antrag auf Förderung von Lastenrädern, Elektro-Lastenrädern und Lastenanhängern
© Mit freundlicher Unterstützung von www.cargobike.jetztDie Stadt Rhede fördert den Kauf eines Lastenrads, eines Elektro-Lastenrads oder eines Lastenanhängers mit bis zu 30% des Kaufpreises beziehungsweise bis maximal 750 Euro je Elektro-Lastenrad und Lastenrad und bis zu maximal 100 Euro je Lastenanhänger Informationen zu entsprechenden Förderprogrammen des Landes NRW und des Bundes für Unternehmen finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zur Förderung:
- Pro Antragstellerin beziehungsweise Antragsteller kann nur eine Förderzusage erteilt werden
- Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss volljährig und mit Hauptwohnsitz in Rhede gemeldet sein
- Das Lastenrad beziehungsweise der Lastenradanhänger muss im stationären Einzelhandel in den Kreisgebieten Borken, Kleve oder Wesel erworben werden
- Online-Bestellungen werden nicht berücksichtigt
Informationen zum Bewilligungsverfahren:
- Der Kauf darf erst nach erteilter Förderzusage (in Form eines Bewilligungsbescheides) erfolgen.
- Binnen zwölf Wochen nach Förderzusage sind alle erforderlichen Kaufnachweise einzureichen:
- Rechnungskopie
- Zahlungsbeleg
- Rahmen- und Akkunummer (nur bei Lastenrädern)
- Nutzlast des Lastenrades
- Bei längeren Lieferzeiten ist der Stadt Rhede innerhalb der oben genannten Frist der voraussichtliche Liefertermin zu belegen. Die Kaufnachweise sind unmittelbar nach Erhalt vorzulegen. (www.rhede.de/foerdernachweis).
- Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Prüfung der erforderlichen Nachweise.
- Werden die erforderlichen Nachweise nicht beziehungsweise nicht fristgerecht eingereicht, ist die Förderzusage hinfällig.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Bedingungen der Förderung entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Förderung von Lastenrädern, Elektro-Lastenrädern und Lastenanhängern für die Jahre 2023 und 2024.
Kaufnachweise für bereits bewilligte Anträge können Sie hier einreichen.