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Antrag auf Einräumung einer Zahlungserleichterung für Straßenausbau- oder Erschließungsbeiträge
Hinweise zum Antrag auf Zahlungserleichterung für Straßenausbaubeiträge
(§ 8a Kommunalabgabengesetz KAG NRW)
Sind Straßenausbaubeiträge innerhalb einer vorgeschriebenen Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheides zu zahlen, kann es dennoch vorkommen, dass im Einzelfall finanzielle Schwierigkeiten bestehen, die einer termingerechten und vollständigen Zahlung entgegenstehen. Daher bietet die Stadt Rhede die Möglichkeit der Ratenzahlung (innerhalb von drei Jahren) beziehungsweise Verrentung (in einem Zeitraum länger als drei Jahre) des Beitrags an.
Sie möchten gerne von der Möglichkeit der Ratenzahlung beziehunsgweise Verrentung Gebrauch machen, dann verwenden Sie bitte das unten stehende Formular. Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor der Fälligkeit, um gegebenenfalls anfallende Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.