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Informationen vom Kämmerer Hermann-Josef Schmeing in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16. Februar 2022
© pixabayIn der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16. Februar 2022 hat Rhedes Kämmerer Hermann-Josef Schmeing über die anstehende Reform zur Bewertung und Berechnung der Grundsteuer informiert.
Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer zahlen in Deutschland Steuern für ihren Grundbesitz. Diese Steuer bemisst sich anhand des Wertes des jeweiligen Grundbesitzes. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die bis dahin geltenden gesetzlichen Bewertungsregeln für die Grundsteuer für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Ausschlaggebend für das Urteil waren die steuerlichen Ungleichbehandlungen von Grundvermögen aufgrund über einen langen Zeitraum nicht durchgeführter Aktualisierungen der Besteuerungsgrundlagen. Für das Bundesland Nordrhein-Westfalen gilt ab dem 1. Januar 2025 das Ende 2019 vom Bundesgesetzgeber verabschiedete Bundesmodell für die Bewertung der Grundstücke und aufstehenden Bauten.
Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte von Wohngrundstücken werden vom Land NRW aufgefordert, im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 die aktuellen Merkmale Ihres Grundstücks zu erklären. Dies erfolgt ausschließlich online über www.elster.de. Vorab erhalten sie ein Informationsschreiben der Finanzverwaltung, aus dem sich wesentliche Daten ergeben, die für die Erklärung relevant sind. Auch die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte von aktiven Betrieben der Land- und Forstwirtschaft werden von der Finanzverwaltung mit unterstützenden Hinweisen informiert.
Hermann-Josef Schmeing zu den möglichen Auswirkungen der Grundsteuerreform: „Im Ergebnis soll die Gesamtheit der Steuerzahler/innen nicht mehr zahlen (Aufkommensneutralität). Individuell können sich wegen der aktuellen Ungerechtigkeiten bezüglich der großen Bewertungsunterschiede jedoch veränderte Steuerzahlungen (Minderzahlungen, Mehrzahlungen) ergeben. Dies ist ausdrücklich gewollt und eine zwingende Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dieser Entscheidung liegt die grundsätzliche Überlegung zugrunde: Wer künftig mehr Steuern zu zahlen hat, wird wahrscheinlich zuvor jahrelang von den veralteten Werten profitiert haben. Hätte es seit 1964 regelmäßige Hauptfeststellungen gegeben, würde dieser Steuerzahler möglicherweise schon seit Jahrzehnten mehr bezahlt haben müssen.“
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung NRW.