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Bürgerbeteiligung an Bebauungsplanverfahren
Wenn eine Kommune neue Wohn- oder Gewerbegebiete erschließen will oder in bestehenden Bebauungsplänen Änderungen beabsichtigt, so greift sie möglicherweise in das Eigentum einzelner Bürger ein. Um nicht über die Köpfe der Bürger hinwegzuplanen, sieht das Planungsverfahren im Baugesetzbuch eine umfassende Berücksichtigung der von der Planung betroffenen Bürger, vor. Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird in der Regel eine Bürgerversammlung durchgeführt.
Im weiteren Verfahren folgt die öffentliche Auslegung der Planentwürfe für die Dauer eines Monats.
In diesem Zeitraum können die Bürger die Planentwürfe im Rathaus einsehen und Anregungen oder sonstige Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Wenn der Rat der Stadt schließlich den Bebauungsplan als Satzung beschließt, muss er auch über alle vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen im Wege der Abwägung entscheiden. Auf die jeweiligen Termine bzw. Auslegungszeiträume wird im Amtsblatt der Stadt Rhede hingewiesen. Die Mitarbeiter des Teams "Bauordnung, Planung, Verkehrsflächen, Umwelt" stehen Ihnen für Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Bauleitverfahren finden Sie hier.