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Entwicklungsprogramme und -konzepte
Stadtentwicklungskonzept "Zukunft Rhede 2035" (2021)
Wie soll sich Rhede angesichts gesellschaftlicher, ökonomischer und ökologischer Veränderungen bis zum Jahr 2035 weiterentwickeln? Die Antwort auf diese zentrale Frage sollte im Rahmen eines breit angelegten, interdisziplinären Planungsprozesses zur Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzeptes gefunden werden, der Ende des Jahres 2018 durch die Stadt Rhede initiiert wurde.
Das Stadtentwicklungskonzept (STEK) stellt ein Instrument der Stadtentwicklung dar. Mit dem Zielhorizont 2035 dient das STEK zukünftig als Leitlinie für eine zielgerichtete und bedarfsgerechte Fortentwicklung der städtischen Strukturen, die sich in den Themenfeldern „Demographie I Wohnen“, „Wirtschaft I Gewerbe“, „Verkehr I Mobilität“, „Freiraum I Klimaschutz“, „Soziale Infrastruktur I Integration“, „Stadtbild I Baukultur“ und „Tourismus“ widerspiegeln.
Im STEK werden somit Fragestellungen aus unterschiedlichen Bereichen wie Einzelhandel und Nahversorgung, Wohnen, Freizeit aber auch wirtschaftliche und ökologische Aspekte beleuchtet. Dem Klimaschutz und der Klimafolgenanpassung kommt in dem Konzept eine besondere Bedeutung zu. Daher ist dieses Themenfeld als Querschnittsthema anzusehen und bei allen künftigen Stadtentwicklungsprozessen besonders zu berücksichtigen. Zudem werden zwei räumliche Ebenen betrachtet: die Gesamtstadt und die Innenstadt von Rhede.
Das STEK ermöglicht somit eine übergeordnete, von Einzelthemen und Teilräumen losgelöste Betrachtung der städtischen Stärken, Schwächen und Handlungsbedarfe und zielt auf eine ganzheitliche Herangehensweise bei der Weiterentwicklung der Stadt Rhede ab.
Zu den Aufgaben des STEK zählen:
- die Bündelung von Wissen zu verschiedenen Themen
- die Identifizierung von Handlungsbedarfen
- die Definition von Zielen für die zukünftige Stadtentwicklung
- die Darlegung der angestrebten räumlichen Entwicklung
- die Empfehlung von Maßnahmen, die zum Erreichen der definierten Ziele beitragen
Im Zuge der Erarbeitung des Konzeptes gilt es außerdem, die Interessen der Öffentlichkeit und insbesondere der Rheder Bürgerschaft als unmittelbar Betroffene der zukünftigen Entwicklungen zu berücksichtigen.
Der gesamte Planungsprozess wurde daher von einer intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet. Dabei wurden zum einen Veranstaltungen für die allgemeine Öffentlichkeit angeboten. Zum anderen wurden Veranstaltungen mit spezifischen Zielgruppen wie der Rheder Jugend und lokalen Schüsselakteuren durchgeführt.
Das Ergebnis dieses beschriebenen Planungsprozesses ist ein zukunftsorientiertes Konzept, das als Grundlage für weitere städtische Planungen zur Weiterentwicklung der Stadt Rhede dienen soll.
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes (2022)
Die Fortschreibung des seit 2015 geltenden Einzelhandelsentwicklungskonzept der Stadt Rhede wurde vom Rat in seiner Sitzung am 14.12.2022 beschlossen. Das Einzelhandelskonzept dient dazu, eine Planungsgrundlage für künftige Einzelhandelsentwicklungen zu erhalten. Es beschreibt die für die Entwicklung des Einzelhandels möglichen Ansiedlungsbereiche, kennzeichnet aber auch Areale, in denen Einzelhandelsbetriebe reglementiert beziehungsweise ausgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang erfolgten die Abgrenzung des „Zentralen Versorgungsbereiches“ in der Rheder Innenstadt sowie die Erarbeitung einer Sortimentsliste, der sogenannten „Rheder Liste“ mit zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimenten. Gleichfalls beinhaltet das Konzept eine Potentialeinschätzung für infrage kommende Handelsstandorte.
Es dient aber auch als städtebauliche Begründung für die Steuerung der Einzelhandelsansiedlungen in Bebauungsplangebieten außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches. Beispielsweise wurde der Einzelhandel in den Rheder Gewerbegebieten auf nicht zentrenrelevante Sortimente beschränkt. Ziel des Konzeptes ist, die Innenstadt vor schädlichen Auswirkungen durch Einzelhandelsansiedlungen anderswo zu schützen. Es soll zur Sicherung und Weiterentwicklung der Innenstadt, zur Attraktivitäts- und Zentralitätssteigerung des örtlichen Einzelhandels sowie zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung beitragen und Anreize für Investoren an städtebaulich geeigneten Standorten schaffen.
Das Konzept ist nunmehr nach über sieben Jahren aktualisiert worden, da es als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB die planungsrechtliche Grundlage darstellt, um auch weiterhin rechtssichere Bebauungspläne mit Einzelhandelsbezug aufstellen zu können.
Integriertes Mobilitätskonzept "Rhede 2035" (2023)
Seit der Erstellung des letzten Verkehrsentwicklungsplans im Jahr 2003 hat sich vieles getan: Es gelten europäische Klimaschutzziele, das Umweltbewusstsein in der Bevölkerung ist gestiegen, es gibt vermehrt Forderungen nach sauberer und möglichst emissionsfreie Mobilität – verbunden mit neuen technischen Entwicklungen wie E-Bikes, Pedelecs, E-Autos und einer zunehmenden Digitalisierung der Mobilitätsangebote. Und auch künftig wird viel Bewegung im Thema Mobilität sein: Wasserstoff als möglicher Energieträger, der Einsatz autonomer Fahrzeuge sowie neue Konzepte für Belieferungs- und City-Logistik-Konzepte. Auch in Rhede hat sich in den letzten 15 Jahren einiges getan: Unter anderem wurde die B67n eröffnet, wurden die Fahrten des Sprinterbusses deutlich verstärkt und weitere Neubaugebiete sind entstanden.
Daher hat der Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt der Stadt Rhede im Jahr 2019 beschlossen, ein Integriertes Mobilitätskonzepte zu erstellen, welches als Leitfaden für die kommenden 15 Jahre dient und bei dem die nachhaltige Entwicklung der städtischen Mobilität im Vordergrund steht.
Geprägt von der Sars-CoV2-Pandemie waren die Erarbeitung des Mobilitätskonzepts sowie die Durchführung der Öffentlichkeitbeteiligung eine Herausforderung. Aus diesem Grunde mussten die erste Öffentlichkeitsbeteiligungen als Online-Umfrage durchgeführt werden. Erst im Herbst 2021 konnte dann Präsensveranstaltungen wie ein Planungsspaziergang und im Frühling 2022 eine Planungsradtour erfolgen.
Begleitet wurde der Prozess von einem Beirat, in dem über 20 Vertreterinnen verschiedenster Institutionen, Vereine, Organisationen sowie aus Politik und Bürgerschaft vertreten waren. In insgesamt vier Sitzungen wurden die Ergebnisse besprochen und zukünftige Entwicklungen und Ausrichtungen diskutiert und empfohlen.
Am 21.06.2023 ist das Integrierten Mobilitätskonzepts Rhede mit dem Parkraumkonzept im Rat der Stadt Rhede beschlossen worden.
Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (2023)
Bereits im Jahr 2015 hat die Stadt Rhede ein Integriertes Klimaschutzkonzept erarbeitet, um sich den Gegebenheiten und Herausforderungen des Klimawandels zu stellen. Zahlreiche Maßnahmen aus diesem Konzept konnten inzwischen umgesetzt werden, weshalb für das vergangene Jahr eine Fortschreibung anvisiert wurde.
Am 20.12.2023 erfolgte der Beschluss des fortgeschriebenen Integrierten Klimaschutzkonzeptes durch den Rat. Auf dieser Grundlage soll nun an den erreichten Zielen der vergangenen Jahre anknüpft und zu weiterem Handeln motiviert werden.
Der Fortschreibung ging eine Analyse des Ist-Zustandes in Form einer umfangreichen Energie- und THG-Bilanzierung voraus. Demnach wurde für die Stadt Rhede ein Endenergieverbrauch von 367.856 MWh, sowie THG-Emissionen in Höhe von 127.085 tCO2e im Jahr 2019 ermittelt. Mit Bezug hierauf und unter Berücksichtigung des Gesamtziels der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 wurden anschließend Potenziale zur Reduzierung der THG-Emissionen identifiziert.
In Zusammenarbeit mit zahlreichen relevanten Akteuren konnten schließlich priorisierte Handlungsfelder im Klimaschutz, aber auch zur Anpassung an den bereits erfolgten Klimawandel und seine Folgen definiert werden. Für diese Handlungsfelder wurden im weiteren Verlauf konkrete Maßnahmensteckbriefe erstellt.
Das fortgeschriebene Klimaschutzkonzept soll Politik und Verwaltung künftig als Richtungsweiser und Entscheidungsgrundlage dienen. Es soll Potenziale bündeln, Synergieeffekte schaffen und das erfolgreiche Erreichen der verfassten Ziele gewährleisten.
Leitlinien Innenentwicklung / Innenverdichtung (2013)
Als Innenentwicklung wird „die bauliche (Wieder-)Nutzung von un- oder untergenutzten Flächen innerhalb von erschlossenen und zusammenhängend bebauten Siedlungsbereichen“ (ARL 2018) bezeichnet. Innenentwicklung ist ein wesentliches Ziel der Stadtentwicklung. So steht in § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB), dass die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen soll.
Aufgrund der Vielzahl von Anfragen und Anträgen, die bei der Verwaltung im Zusammenhang mit Vorhaben der Innenentwicklung und Innenverdichtung eingehen, hatten Politik und Verwaltung bereits Ende des Jahres 2012 vereinbart, dass Leitlinien für einen einheitlichen und für den Bürger nachvollziehbaren Umgang mit diesen Vorhaben entwickelt werden sollen.
Die Leitlinien sollen gewährleisten, dass Bauvorhaben der Innenentwicklung und -verdichtung nicht in jedem Einzelfall unterschiedlich behandelt, sondern mit einer gewissen Strategie und einheitlichen Herangehensweise verfolgt werden. Diese Leitlinien wurden vom Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt in seiner Sitzung am 16.01.2013 als Grundlage und Richtschnur für künftiges Verwaltungshandeln bzw. für politische Entscheidungen beschlossen.
Die Leitlinien sind in drei Fallgruppen unterteilt:
- Fall A – Wiedernutzbarmachung von brachgefallenen Flächen
- Fall B – Behutsame Nachverdichtung älterer Wohngebiete durch An- oder Ausbauten
- Fall C – Nachverdichtung älterer Wohngebiete durch Hinterlandbebauung mit freistehenden Wohngebäuden
Für alle drei Fallgruppen sind Praxisbeispiele aufgeführt. Die Leitlinien bestehen aus vereinheitlichen Prüfabläufen, die je nach Prüfergebnis zur Realisierung des Vorhabens auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen führen können, im Einzelfall - bei fehlenden städtebaulichen oder rechtlichen Voraussetzungen - aber auch dazu führen können, dass sich das Vorhaben als nicht realisierbar herausstellt.
Bei aller erstrebenswerter Vereinheitlichung der Beurteilung von Vorhaben der Innenentwicklung können die Leitlinien nur als Grundlage und Richtschnur für Verwaltungshandeln und politische Entscheidungen angesehen werden. Die unabhängige Planungshoheit des Rates wird durch die Leitlinien in keiner Weise berührt.
Leitlinien Klima- und Umweltschutz in Gewerbe- und Wohngebieten (2023/24)
Um ein ausreichendes Angebot an Gewerbe- und Wohngrundstücken in Rhede anbieten zu können, werden durch die Stadt Rhede regelmäßig neue Baugebiete ausgewiesen. Allerdings geht mit der Ausweisung und Erschließung eines neuen Baugebiets immer auch eine Versieglung von Flächen einher, die negative Auswirkungen auf die Biodiversität und das Stadtklima hat. Daher wurden Leitlinien mit Klima- und Umweltschutzaspekten für die künftigen Baugebiete in Rhede beschlossen, die diese negativen Auswirkungen begrenzen sollen. Die Leitlinien umfassen Planungsgrundsätze und standardisierte Vorgaben, die bei der künftigen Entwicklung von Baugebieten berücksichtigt werden sollen. Zum Beispiel sind die Anpflanzung von Bäumen und die Anlage von Dachbegrünungen vorgesehen. So sollen auch innerhalb der Stadt genügend Rückzugsräume für die Natur geschaffen werden.
Da sich die Bebauung und die Nutzungsweise von Gewerbegebieten und von Wohngebieten deutlich unterscheiden, wurden zwei separate Leitlinien erarbeitet, um besser auf die gebietseigenen Charakteristika eingehen zu können.
Vergabekonzept zur Vergabe von Gewerbeflächen (2023)
Flächennutzungsplan der Stadt Rhede
Der Flächennutzungsplan ist der sogenannte "vorbereitende Bauleitplan". Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt (§ 5 Baugesetzbuch).
Auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes wird die verbindliche Bauleitplanung in Form eines Bebauungsplanes entwickelt. Die Bebauungspläne der Stadt Rhede finden Sie unter www.rhede.de/bauleitplanung.
Hinweis:
Bei der hier abgebildeten Fassung des Flächennutzungsplanes handelt es sich nicht um den ausgefertigten, wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Rhede, sondern um ein Arbeitsexemplar, in das die seit Wirksamwerden des Gesamtplanes erfolgten Änderungen eingepflegt wurden. Er dient somit lediglich zur Übersicht. Sie finden das aktuelle Arbeitsexemplar am Ende dieser Seite.