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Förderung von Grün statt Grau
Effiziente Betriebsabläufe erfordern häufig eine funktionale Gestaltung von Grundstücken und einen damit verbundenen erhöhten Versiegelungsgrad. Trotz vielfältiger Nutzungsansprüche können entsiegelte und begrünte Flächen jedoch sowohl die Funktionalität für Unternehmen sichern als auch einen Beitrag zur Förderung der biologischen Vielfalt leisten. Potentiale für eine ökologisch wertvolle Gestaltung bieten insbesondere nicht stetig genutzte Flächen wie beispielsweise Randstreifen, Eingangs- oder Pausenbereiche, Dächer und Fassaden aber auch Wege- und Parkflächen. Mit einer Entsiegelung und Begrünung dieser Flächen kann ein Unternehmen daher einen nachhaltigen Beitrag zur Schaffung eines Lebensraumes für Tier- und Pflanzenarten leisten, seine Attraktivität als Arbeitgeber stärken, Verantwortung zeigen, mit einem Gründach die Energiekosten senken und gleichzeitig eine Anpassung an klimatische Veränderungen vornehmen.
Mit der Förderrichtlinie „Grün statt Grau“ möchte die Stadt Rhede unternehmerische Grund- und Gebäudeeigentümer bei der Planung und Durchführung der Maßnahmen unterstützen, die einen nachhaltigen Beitrag zu einer positiven ökologischen Entwicklung leisten. Das Hauptaugenmerk liegt auf den folgenden Förderbausteinen, die durch Einbringung besonderer Komponenten erweitert werden können:
- Entsiegelung und Begrünung
- Dachbegrünung
- Fassadenbegrünung
- Einbringung bedeutender Komponenten
Weitere Informationen sind in der Förderrichtlinie „Grün statt Grau“ zu finden. Die maximale Gesamtförderung für einen Betrieb beträgt 2.500,00 Euro im Förderjahr. Offene Fragen beantworten Ihnen gerne die angegebenen Kontaktpersonen.
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Ihr Weg zur geförderten Begrünung:
- Geplante Maßnahme per E-Mail oder postalisch bei der Stadt Rhede ankündigen.
- Planer beziehungsweise qualifizierten Handwerksbetrieb kontaktieren, der eine Maßnahmenbeschreibung und einen Kostenvoranschlag für Ihr Vorhaben erstellt.
- Ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen.
- Bewilligung des Antrages durch die Stadt Rhede abwarten!
- Begrünungsmaßnahme durchführen.
- Nachweise über entstandene Kosten einreichen.
- Förderung in Form des Zuschusses von der Stadt Rhede erhalten.
Beispiele aus der Praxis:
Dokumente
Förderantrag Grün statt Grau (126 kB) | |
Förderrichtlinie Grün statt Grau (126 kB) |