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Einzelhandelskonzept ab 2022
Einzelhandelsentwicklungskonzeptes für die Stadt Rhede in 2022 fortgeschrieben
Die Fortschreibung des seit 2015 geltenden Einzelhandelsentwicklungskonzept der Stadt Rhede wurde vom Rat in seiner Sitzung am 14.12.2022 beschlossen und steht hier zum download bereit und kann im Raum 346 im 2. OG des Rathauses, Rathausplatz 9 in 46414 Rhede in den Öffnungszeiten: montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und nachmittags nach Vereinbarung eingesehen werden.
Das Einzelhandelskonzept dient dazu, eine Planungsgrundlage für künftige Einzelhandelsentwicklungen zu erhalten. Es beschreibt die für die Entwicklung des Einzelhandels möglichen Ansiedlungsbereiche, kennzeichnet aber auch Areale, in denen Einzelhandelsbetriebe reglementiert beziehungsweise ausgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang erfolgten die Abgrenzung des „Zentralen Versorgungsbereiches“ in der Rheder Innenstadt sowie die Erarbeitung einer Sortimentsliste, der sogenannten „Rheder Liste“ mit zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimenten. Gleichfalls beinhaltet das Konzept eine Potentialeinschätzung für infrage kommende Handelsstandorte.
Es dient aber auch als städtebauliche Begründung für die Steuerung der Einzelhandelsansiedlungen in Bebauungsplangebieten außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches. Beispielsweise wurde der Einzelhandel in den Rheder Gewerbegebieten auf nicht zentrenrelevante Sortimente beschränkt. Ziel des Konzeptes ist, die Innenstadt vor schädlichen Auswirkungen durch Einzelhandelsansiedlungen anderswo zu schützen.
Es soll zur Sicherung und Weiterentwicklung der Innenstadt, zur Attraktivitäts- und Zentralitätssteigerung des örtlichen Einzelhandels sowie zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung beitragen und Anreize für Investoren an städtebaulich geeigneten Standorten schaffen.
Das Konzept ist nunmehr nach über sieben Jahren aktualisiert worden, da es als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB die planungsrechtliche Grundlage darstellt, um auch weiterhin rechtssichere Bebauungspläne mit Einzelhandelsbezug aufstellen zu können.