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Gemeinderatswahlen
Kommunalwahlen finden als "verbundene" Wahlen auf Gemeinde- und Kreisebene statt. Gewählt wurden am 25. Mai 2014:
- der Rat der Gemeinde
- der Kreistag
- der Landrat/die Landrätin.
Wahlperiode?
Die Wahlperiode der 2014 gewählten Vertretungen wird (nach Artikel 5 § 2 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Demokratie) ausnahmsweise auf rund sechseinhalb Jahre bis zum 31. Oktober 2020 verlängert, um die Dauer von Amts- und Wahlperioden zu harmonisieren.
Danach werden die Vertretungen wieder für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Auf den folgenden Seiten können Sie sehen, wie Rhede gewählt hat:
Wer darf wählen?
Alle Deutschen und Unionsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre (Haupt-)Wohnung haben.